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Datum: 12.11.2020

Aktueller Stand: Maskenpflicht an Schulen

Für Schülerinnen und Schüler gilt in der Zeit vom 1. bis zum 30. November 2020 eine erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ("Maskenpflicht").

Die Maskenpflicht betrifft
  • den Schulhof,
  • die Mensa,
  • schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes,
  • den Schulweg zwischen Bus- oder Bahnhaltestelle und Schule sowie
  • die Veranstaltungen im Bereich der schulischen Ganztagsangebote.

Zusätzlich gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in sieben Tagen eine Maskenpflicht im Unterricht auch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4.

Quelle: www.stadt-neustadt.de

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