Aktueller Stand: Maskenpflicht an Schulen
Für Schülerinnen und Schüler gilt in der Zeit vom 1. bis zum 30. November 2020 eine erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ("Maskenpflicht").
Die Maskenpflicht betrifft- den Schulhof,
- die Mensa,
- schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes,
- den Schulweg zwischen Bus- oder Bahnhaltestelle und Schule sowie
- die Veranstaltungen im Bereich der schulischen Ganztagsangebote.
Zusätzlich gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in sieben Tagen eine Maskenpflicht im Unterricht auch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4.
Quelle: www.stadt-neustadt.de