Maskenpflicht ab 22. November
Liebe Eltern,
Liebe Sorgeberechtigte,
die neue Schulen-Coronaverordnung bringt ab Montag, den 22.11.21 folgende Veränderungen:
Nachdem die Maskenpflicht zuvor am Sitzplatz ausgesetzt worden war, gilt sie nun wieder im gesamten Schulgebäude. Eine Ausnahme soll lediglich dann gemacht werden, wenn es um Spracherwerb geht. (z.B. Deutschunterricht, DaZ oder auch wenn es pädagogisch geboten ist, wie in bestimmten Situationen im Förderbereich).
Die Testpflicht gilt weiter: Alle ungeimpften Schülerinnen und Schüler MÜSSEN sich zwei Mal pro Woche in der Schule testen; die geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler SOLLEN die Gelegenheit wahrnehmen, sich in der Schule zu testen. Das gilt ebenso für alle an Schule Beschäftigten.
Sollte es einen bestätigten Fall in einer Lerngruppe geben, wird in dieser Lerngruppe auch weiterhin fünf Schultage lang TÄGLICH getestet. Auch den Genesenen und Geimpften wird dringend empfohlen, an den Testungen in der Schule teilzunehmen.
Die rechtliche Umsetzung erfolgt zu Montag; Ministerin Prien ruft dazu auf, ab sofort wieder im gesamten Schulgebäude Masken zu tragen, auch an den Sitzplätzen.
Bitte achten Sie weiterhin auf Symptome bei Ihren Kindern. Schicken Sie sie ausschließlich symptomfrei in die Schule (der aktuelle Schnupfenplan ist angefügt). Sollten wir hier Symptome bei Ihrem Kind feststellen, darf es nicht mehr von einem Mitschüler / einer Mitschülerin ins Krankenzimmer begleitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Careen Herrmann
Text: Sönke Holst