Sprungziele
Inhalt
Datum: 13.12.2020

Schulen schließen ab Mittwoch, 16. Dezember

Am Montag, 14. Dezember, und Dienstag, 15. Dezember 2020 kann Ihr Kind entweder für Betreuungsangebote in die Schule kommen oder sich von Ihnen für die Präsenzpflicht beurlauben lassen und erhält über das Lernen in der Distanz Angebote.Der Antrag muss nicht begründet werden und Ihr Kind gilt mit Antragsstellung als beurlaubt. Die Beurlaubungstage werden nicht als Fehlzeit erfasst.

Ab Mittwoch, 16. Dezember ist die Grundschule für Präsenzangebote geschlossen. Es gibt aber eine Notbetreuung, die sich an den Regeln vom Frühjahr orientieren wird. Ihr Kind erhält auch weiterhin Angebote für das Lernen in der Distanz.

Die Notbetreuung an den Schulen wird, ab Mittwoch, 16. Dezember, wenn die Schulen geschlossen sind - und ausschließlich für die Jahrgangsstufen 1 bis 7 angeboten. Sie richtet sich an Kinder von Eltern, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, oder Alleinerziehende oder wenn keine Alternativbetreuung möglich ist. Ein schriftlicher Nachweis, dass Sie zu dieser Gruppe gehören, ist aufgrund der Kurzfristigkeit nicht notwendig. Die Betreuung erfolgt nach dem Kohortenprinzip.

Text: Sönke Holst

nach oben zurück