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Datum: 20.02.2021

Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung

Liebe Eltern,

diese Nachricht hat auch uns sehr überrascht. Entgegen der bis Freitag geltenden Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hat sich Ministerin Prien nun doch dazu entschlossen, für die Grundschüler und -schülerinnen das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend zu machen. Wörtlich heißt es:

Für alle an Schule Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler gilt die Pflicht, in der Unterrichts- und Betreuungssituation mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Hierunter fallen die sogenannten einfachen OP-Masken. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der jeweiligen Inzidenz in den Kreisen und kreisfreien Städten.

Wir hätten Ihnen diese Information gern früher zukommen lassen, haben sie selbst aber erst aus Fernsehen und Presse erfahren. Nun liegt es an uns und Ihnen, das Beste daraus zu machen. Falls es Ihnen also so kurzfristig möglich ist, wären wir Ihnen dankbar, Sie könnten dieser Verpflichtung nachkommen. Ansonsten werden wir für die Kinder vorerst eine vernünftige pädagogische Regelung finden.

Mit freundlichen Grüßen
B. Ehlers, Konrektorin

Text: Sönke Holst

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