Maskenpflicht in der Notbetreuung
Liebe Eltern,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Schüler und Schülerinnen, die sich in der Notbetreuung befinden, derzeit der Maskenpflicht unterliegen.
Bitte statten Sie Ihr Kind mit einer Maske aus.
Nach meinem jetzigen Kenntnisstand kann die Art der Maske frei gewählt werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Grave
Text: Sönke Holst